Der vorliegende Artikel hat das Ziel, einem Phänomen auf die Spur zu kommen, das gemeinhin als das generische Maskulinum bezeichnet wird - wie es die folgenden Beispiele aus modernen Gesetzestexten illustrieren:
(1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. (B-VG Art. 7 (1))
(2) Der Rektor kann einen Dekan im Hinblick auf die Größe der jeweiligen Fakultät von der Erfüllung seiner Dienstpflichten als Universitätsprofessor in Forschung und Lehre für die Dauer der Ausübung seiner Funktion ganz oder teilweise entbinden. (UOG 1993 § 49 (5))
In diesen Sätzen kommen nur maskuline Personenbezeichnungen in Form von Substantiven und Pronomina vor, ihr Denotat bezieht sich aber nach der gegenwärtigen allgemeinen Konvention und Norm gleichermaßen auf Männer und Frauen. Das generische Maskulinum ist also die Fähigkeit maskuliner Personenbezeichnungen, geschlechtsabstrahierend verwendet zu werden, insbesondere wenn es nicht um konkrete Personen geht.
Diese sprachliche Norm ist seit Ende der siebziger Jahre des 20.Jh. feministischer Kritik ausgesetzt, und es wurden in der Folge eine Reihe von sprachpolitischen Vorschlägen und Maßnahmen gesetzt (z.B. Trömel-Plötz/Pusch/Hellinger/Guentherodt 1981, Wodak/Moosmüller/Feistritzer/Doleschal 1987, Hellinger/Kremer/Schräpel 1989, Klösch-Melliwa/Zach 1996, Kargl/Wetschanow/Wodak/Perle 1997 und darin zitierte weitere Literatur) sowie eine bewegte Debatte darüber geführt, die bis heute andauert (vgl. Trömel-Plötz 1978, Kalverkämper 1979a, b, Pusch 1979, 1986, 1990, Stickel 1988, Beck 1991, Kienpointner/Kienpointner 1996, Schlichting 1997, Doleschal 1998, Pohl 1998 u.v.a.).
Eine Frage, die meines Wissens in der Diskussion um das generische Maskulinum im Deutschen bisher jedoch weder gestellt noch beantwortet wurde, ist jene, ob es dieses Phänomen seit jeher gegeben hat, und wenn nicht, woher es denn eigentlich kommt. Denn für kleine Kinder ist die Geschlechtsabstraktion mit Hilfe maskuliner Personenbezeichnungen keine Selbstverständlichkeit, sie lernen diese semantische Regel meinen Beobachtungen zufolge nicht vor dem Schuleintritt. Das bedeutet, dass die Geschlechtsabstraktion mittels Personenbezeichnungen eines Genus, in den meisten Sprachen des Maskulinums, zumindest ontogenetisch nicht primär ist. In der Natürlichen Morphologie sowie auch in der Kognitiven Linguistik, würde man daher davon ausgehen, dass es auch phylogenetisch nicht primär ist und es wahrscheinlich Sprachen oder auch Sprachzustände gibt, in denen keine Geschlechtsabstraktion bei Verwendung einer maskulinen (oder auch femininen) Personenbezeichnung möglich ist. Dieser Fall ist zwar bisher nicht dokumentiert, aber es gibt Sprachen, bei denen die aus dem Deutschen und anderen europäischen Sprachen bekannten Markiertheitsverhältnisse nicht bestehen. So besitzt z.B. die australische Sprache Dyirbal keine generelle Strategie zur Geschlechtsabstraktion, und es kann sowohl das Femininum als auch das Maskulinum verwendet werden, um gemischtgeschlechtliche Gruppen zu denotieren (Corbett 1992: 223).
Für das Englische wird diese Frage seit Erscheinen des Artikels "Androcentrism in prescriptive grammar" von Anne Bodine (1975, 1990) diskutiert. Bodine zeigt in diesem Artikel verschiedene Erscheinungen von Androzentrismus in präskriptiven Grammatiken und Stilistiken des Englischen auf. Insbesondere geht sie dabei auf die gegenwärtig wieder sehr diskutierte Frage des anaphorischen Pronomens they ein, wenn es wie etwa in folgendem Satz verwendet wird:
(3) Anyone can do it if they try hard enough.
Dieser Sprachgebrauch war im Englischen von alters her üblich und die bis vor kurzem als einzig korrekt gelehrte anaphorische Form he wurde erst ab dem Ende des 18. Jahrhunderts von der normativen Grammatik vorgeschrieben, vgl.: "RULE V. Pronouns must always agree with their antecedents, and the nouns for which they stand in gender, number, and person, (&) Of this rule there are many violations. 'Each of the sexes should keep within its particular bounds, and content themselves with the advantages of their particular districts'. 'Can anyone, on their entrance into the world, be fully secure that they shall not be deceived?' 'on his entrance,' and 'that he shall.' 'Let each esteem others better than themselves;' 'than himself'." (Murray 1795: 95-96, zit. nach Bodine 1990: 175, Baron 1986; 194)
Nach seitenlangen Traktaten verschiedener Grammatiker über dieses Problem wurde 1850 schließlich per Gesetz offiziell he als einzig gültige anaphorische Form festgeschrieben (vgl. Baron 1986: 139-140, 191-197). Dieser Gebrauch wird bis in die neueste Zeit in Lehr- und Schulbüchern des Englischen weitergetragen.
Wir haben damit ein bemerkenswertes Beispiel von patriarchalem normativem Eingreifen vor uns. Allerdings hat sich diese Norm nie vollständig durchgesetzt (vgl. Bodine 1990: 171, 177-178, Baron 1986: 191-197).
Diese Form der Normierung und des damit durchgeführten Sprachwandels ist aus einer feministisch-linguistischen Perspektive besonders interessant, da daran der Zusammenhang zwischen Sprachstruktur und gesellschaftlicher Macht deutlich wird. Das war letztlich der Anstoß für die vorliegende Untersuchung der neuhochdeutschen Grammatikschreibung unter der Hypothese, dass das Phänomen im Deutschen eine ähnliche Geschichte haben könnte.
Um diese Hypothese zu überprüfen habe ich eine Anzahl deutscher Grammatiken, Sprachlehren und Sprachempfehlungen ab dem 16. Jahrhundert auf derartige Aussagen hin gelesen. Überraschenderweise waren darin keine vergleichbaren Normierungsversuche zu entdecken.
Die Grammatiken und Sprachlehren des Deutschen sind mit allerhand anderen "Sprachunreinheiten" beschäftigt und nehmen im Gegensatz zu den englischen auf die patriarchalen Verhältnisse in der Sprache bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts keinen direkten Bezug. Ab diesem Zeitpunkt geht es ihnen bis nach dem Zweiten Weltkrieg hauptsächlich darum, die Bezeichnung von Frauen auf weibliche Personenbezeichnungen festzulegen. Es ist nicht irrelevant, dass diese Normierungsbestrebungen im Deutschen in etwa zeitgleich mit dem zitierten englischen Gesetz einsetzen. Darauf wird in der Folge noch zurückzukommen sein.
Zuerst soll jedoch die Behandlung der Kategorie "Geschlecht" in der (normativen) Grammatik des Deutschen in ihrer historischen Entwicklung nachgezeichnet werden. Die immer wiederkehrenden Themen sind dabei das Genus der Substantive und die Wortbildungsaffixe für männliche und weibliche Personenbezeichnungen (Motion, Movierung). Interessant ist weiters auch die sprachliche Stereotypisierung der Geschlechter.
Die untersuchten Quellen werden an Hand dieser drei Eckpunkte analysiert. Die Periodisierung folgt dabei der gängigen Einteilung der europäischen Geistesgeschichte. Durch die Zusammensetzung dieser Mosaiksteinchen wird zuletzt auch besser verständlich werden, was es mit dem generischen Maskulinum im Deutschen auf sich hat.[1]
Die Untersuchung beginnt mit der Renaissancezeit, als die ersten Grammatiken der deutschen Sprache geschrieben wurden (Albertus 1573, Oelinger 1574, Clajus 1578, Ritter 1616). Darin wird einerseits die Kategorie Genus (nach lateinischem Vorbild) vor allem unter dem Gesichtspunkt behandelt, Regeln dafür aufzustellen, warum die Substantive dieses oder jenes konkrete Genus aufweisen. Ebenso ist die Darstellung der Movierung (motio substantivorum) für unser Thema relevant. Auch die Behandlung des Genus bei den Pronomina ist in manchen Fällen aufschlussreich.
Stellvertretend soll Clajus zitiert werden, der ausführlicher als Albertus und Oelinger schreibt:
"Genera nominum sunt septem, ut:
1. Masculinum |
|
Cuius |
|
der / ut der Man / Vir. |
2. Foemininum |
nota | die / ut die Frawe / Foemina. | ||
3. Neutrum |
est | das / ut das Haus / Domus. | ||
4. Commune |
arti- | der & die / ut der oder die Gevatter. Compater. Commater | ||
5. Omne |
culus | der / die / das ut in adiectivis |
6. Epicaenum, cum uno articulo utrumque sexum complectimur, quod fit in animalium appellationibus, ut der Sperling / Passer, der Storch vel Storck / Ciconia, die Schwalbe / Hirundo, der Hund / Canis, die Katze / Catus, der Hecht / Lupus piscis
7. Dubium, cum vox aliqua diversis generibus effertur, ut: der teil & das teil / Pars, der Scepter & das Scepter / Sceptrum, die erkendnis & das erkendnis / Noticia, die gifft & das gifft / Venenum, Et alia. Sed in his videndum, quid probet usus, & suus cuique regioni tropus est."[2] (Clajus 1578, zit. nach Weidling 1894: 25)
Die "allgemeinen Regeln" besagen im Hinblick auf die hier interessierende Fragestellung Folgendes:
"Virorum, officiorum virilium, mensium, ventorum, & quadrantum anni nomina sunt generis Masculini. (&) Mulierum, muliebrium officiorum, arborum, quibus γενικόν non additur, & pleraque fructum ac fluviorum nomina sunt generis Foeminini."[3] (Clajus 1578, zit. nach Weidling 1894: 26-27)
Die Movierung handelt Clajus nur formal ab, indem er auf das Suffix -in hinweist und einige Beispiele gibt, z.B. Keiserin, Königin, Fürstin, Gräffin, Schmidin, Schwebin sowie Wölffin, Lewin, Eselin.
Albertus (1573), mit dessen Darstellung jene von Clajus ansonsten weitgehend übereinstimmt, anerkennt das Genus commune nicht, und auch beim Interrogativpronomen trennt er streng nach Maskulinum, Femininum und Neutrum und kommt auf diese Weise zu den Paradigmen: Sg. maskulin: wer/welcher, feminin: welche, neutral: welches, Pl. maskulin, feminin, neutral: wer/welche. (Albertus 1573, zit. nach Müller-Fraureuth 1895: 91)
Die Movierung wird bei Albertus etwas ausführlicher behandelt als bei Clajus, insbesondere werden die Beispiele in einheimische und Fremdwörter unterschieden, z.B.: Wächterin, Königin, Fürstin, Gesellin, Gefertin, Schneiderin, Teutschin, Sächsin, Frantzösin, Polackin vs. Kayserin, Äbtin oder Äbtissin, Doctrin und Magistrin. (Albertus 1573, zit. nach Müller-Fraureuth 1895: 56) Movierte Tierbezeichnungen kommen hingegen nicht vor.
Auch Oelinger führt die interessanten Beispiele Doctrin (zu Doctor) und Magistrin (zu Magister) an. Seine Definition der Movierung ist inhaltlich am interessantesten und lautet: "Sunt & substantiva quae moventur, sed per duo tantum genera, ut sunt nomina Virorum, virilium, officiorum, cognominum & consimilia, quae propria seu singularia foeminina non habent: Sed formant genus foemininum addito in ad masculinum, vel mutato e in in."[4] (Oelinger 1574: 32-33) Das Besondere daran ist der Hinweis, dass nur solche Maskulina moviert werden, zu denen keine eigenständige parallele weibliche Personenbezeichnung besteht. Diese scharfsinnige Bemerkung der Synonymenblockierung begegnet uns weder in der zeitgenössischen noch in der weiteren Forschung bis ins 19. Jahrhundert.
Es finden sich bei Oelinger weitere überraschende Bemerkungen, die teilweise erst wieder im 19.Jh. gemacht werden, etwa seine Definition des Genus commune: "Communis generis sunt, nomina quae conveniunt viris ac muliebris & non formant foemininum in in / nec propria foeminina habent: der & die Gevatter, der & die Gespons, der & die Widib, der vel die Sanct, Niemand."[5] (Oelinger 1574: 46) Die Zuordnung des Pronomens niemand zum so definierten Genus commune zeigt, dass er dessen Fähigkeit, sich auf Personen unabhängig vom Geschlecht zu beziehen erkannt haben muss. Ähnlich bemerkenswert ist seine Zuordnung weiterer Personenbezeichnungen - neben den Tierbezeichnungen wie ent, ganß, fuchs u.a. - zum "Genus promiscuum" (dem Pendant zu Clajus' Epicoenum) "quae uno articulo duo genera complectuntur (&) Exempli gratia: Der Gast / hic & haec conviva, der buel / amator & amasia, Die Person / persona maris & foeminae, Die Creatur / creatura, Das Kind / hic & haec infans, Das zwerchlein / Nanus & nana, Der unflat / hic & haec nebulo &c. Excipiuntur a superiori regula, quorum discrete sunt terminationes seu dictiones, ut der wolf / die wölfin / das Roß / stuet / der han / die haenn/ & similia."[6] Wörter wie Gast oder Person und ihre inhärente Geschlechtsabstraktion werden erst wieder zu Beginn des 20.Jh. Thema.
Ritter (1616) hingegen anerkennt (wie Albertus) das Genus commune bei den Substantiven nicht, ansonsten stimmt seine Darstellung weitgehend mit jenen von Albertus, Oelinger und Clajus überein. Kleine Neuerungen betreffen die Einführung der Überschrift "Modus generum cognoscendorum ex significatione"[7], sowie der Hinweis auf das abweichende Genus von Weib. (Ritter 1616: 20-23)
Außerdem geht er beim Pronomen genauer auf die Kategorie Genus ein, wobei er bei dieser Wortart auch das Genus commune gelten lässt, und schreibt im Gegensatz zu Albertus zum Interrogativpronomen: "Wer tamen est commune quoad masculinum & foemininum, nam eius neutrum est was."[8] (Ritter 1616: 90)
Diese verschiedenen Aussagen belegen m.E. deutlich contra Leiss (1994: 289) und Naumann (1986: 183-185), dass auch in der Frühzeit der deutschen Grammatikschreibung, Genus und Sexus vermischt wurden und Genus durchaus nicht nur die "Art" oder "Gattung" im Sinne einer grammatischen Klasse bedeutete. Im Gegenteil, die Trennung des grammatischen Verhaltens des Genus als Kongruenzklasse und seiner Semantik war gerade bei den Wortklassen, die Lebewesen unabhängig von ihrem Geschlecht bezeichnen (den Epizöna), noch nicht vollzogen.
Im 17. Jahrhundert wurden die ersten deutschen Grammatiken in deutscher Sprache veröffentlicht (Gueintz 1641, Schottel 1663, Stieler 1691, Bödiker 1698). Darin wird wie bereits zuvor die Kategorie Genus vor allem unter dem Gesichtspunkt behandelt, Regeln dafür zu finden, warum die Substantive dieses oder jenes konkrete Genus aufweisen. Andererseits wird das Movierungssuffix -in im Hinblick auf seine Produktivität besprochen. Ein wesentlicher Unterschied zu den Grammatiken der Renaissancezeit ist die bei Schottel (1663) erfolgte Beschränkung der Genera des Substantivs auf die drei Kongruenzklassen: Maskulinum, Femininum, Neutrum (sowie auf das "allgemeine Geschlecht" beim Adjektiv) und damit einhergehend die Trennung des grammatischen Verhaltens der Substantive von ihrer Semantik.
Gueintz führt noch wie seine Vorläufer fünf Genera an, die stark mit der Geschlechtsbedeutung gekoppelt zu sein scheinen, ohne dass aus seiner Formulierung der intendierte Sinn vollkommen klar wird: "Das geschlechte ist eine eigenschaft des Nennwortes, dadurch das geschlechte erkannt wird. Das geschlechte der Nennwörter ist einfältig, oder vielfältig. Einfältig, benamt, als Mänliches und Weibliches. Das Mänliche geschlechte ist, welches alleine etwas Mänliches bedeutet. Das Weibliche, welches alleine etwas Weibliches bedeutet. Das Unbenamte, welches für sich selbsten weder Mänliches noch Weibliches bedeutet. Das vielfältige ist entweder zweierley oder allerley. Zweierley ist, welches das Mänliche und das Weibliche geschlechte zugleich bedeutet. Geschlechte der Nennwörter sind fünfe, als Mänlich, Weiblich, unbenamtes, zweierley und allerley." (Gueintz 1641: 34-35)
Danach folgen die Regeln in ziemlich getreuer Übersetzung der lateinischen Vorläufer: "Von dem geschlechte der Selbständigen Nennwörter aus der bedeutung. 1. Die Nennwörter der Männer, der Monden, der vier theile des Jahres, der Winde, der Edelgesteine, der Müntze, der Planeten, sind Mänliches geschlechtes. (&) 2. Die nahmen der Weiber, der Flüsse, der Tugenden, und Laster, der Bäume, welche mit dem Worte Baum nicht zusammengesetzt sind, der Baumfrüchte, der Musicalischen Instrumente, der Festtage und Krankheiten, sind Weibliches geschlechtes." (Gueintz 1641: 36-37)
Ganz ähnlich, aber doch mit leicht veränderter Terminologie, schreibt Schottel in seinen allgemeinen Regeln zur Bestimmung des Genus der Substantive: "Die Nahmen der Männer/Männlichen ämter/Männlichen Laster (&) sind Männliches Geschlechts."
"Die Nahmen der Weiber/der weiblichen ämpter/weiblichen Laster (&) sind weibliches Geschlechts." (Schottel 1663: 263-265)
Über die Movierung durch das Suffix -in finden wir bei Schottel: "Auf inn ausgehende sind alle Weibliches Geschlechts bedeutend den Nahmen, die Person oder Ankunft des Weibes, werden meisten Theils von der Haubtendung er welche den Nahmen, die Ankunft oder Person des Mannes andeutet formiret." Einige interessante (da heute ungebräuchliche) Beispiele sind: Beklagtinn, Feldhauptmännin (der Amazonen), Teutschinn, Unholdinn, Waisinn." (Schottel 1663: 355-356)
Knapp dreißig Jahre später behandelt Stieler (1691: 63-64) das Genus mit demselben Wortlaut wie Schottel (s.o.). Über das Movierungssuffix -in im speziellen schreibt er nicht. Bödiker (1698: 60f.) hingegen lässt die Behandlung des Genus sowohl beim Substantiv als auch beim Pronomen gänzlich aus, führt aber eine ausführliche Liste von Movierungen auf -in an und kommentiert diese: "Die Motio substantivorum oder Geschlechts-Abwandelung geschiehet in dem Deutschen auf inn und ist viel reichlicher als in den anderen Sprachen. Wie durch die Endung auf inn nur Weibsbilder bedeutet werden, so sind 1. dieser Wörter so viel als Länder und Völcker sind (&)" So will er aus heutiger Sicht inakzeptable Bildungen gebraucht wissen wie: Oderinn, Elberinn, Parnassin, Gläubiginn, Heiliginn.
Anhand dieser Beispiele lässt sich Folgendes erkennen: In der Frühzeit der deutschen Grammatikschreibung, der Renaissance- und Barockzeit, wurden männliche und weibliche Personenbezeichnungen einerseits streng getrennt. Andererseits wurde das Genus der Personenbezeichnungen als direkt aus ihrer Geschlechtsbedeutung her abgeleitet gesehen. D. h., maskuline Personenbezeichnungen wurden als "Namen der Männer (&)" aufgefasst. Die Möglichkeit der Geschlechtsabstraktion wird zwar zum Teil gesehen, allerdings (mit der Ausnahme Oelingers) nur bei den epizönen Tierbezeichnungen und teilweise beim Pronomen (Oelinger 1574, Ritter 1616). Das generische Maskulinum bei Personenbezeichnungen und entsprechenden Pronomina wird jedoch in keiner Weise erwähnt. Interessant ist außerdem die hohe Produktivität, die dem Movierungssuffix -in zugeschrieben wird. Diese Einschätzung ändert sich im Laufe der Jahrhunderte (s.u. 3.6).
Aus anderen Gründen interessant sind die sprachlichen Beispiele, die zur Illustration verschiedener anderer grammatischer Phänomene dienen. Insbesondere ihre Wortwahl wirkt aus heutiger Sicht erstaunlich neutral und beinahe naiv: "der gelerte man, die gelerte fraw, das gelerte mensch" (Oelinger 1574: 26 zum Positiv des Adjektivs); "der Mann ist stark, die Frau ist stark, das Tihr ist stark" (Schottel 1663: 262 zum prädikativen Adjektiv); "ein guter Mann, eine gute Frau, ein gutes Tier" (Stieler 1691: 62 zum attributiven Adjektiv), "Liebender, -de, -des; Geliebter, -te, -tes." (Gueintz 1641: 84 zur Darstellung der Deklination des Partizips, ebenso Stieler 1691: 62)
Die Reihenfolge der Geschlechter wird dabei in der Tradition der lateinischen Grammatik als männlich-weiblich-neutral gewählt und auch durchgehend eingehalten. Besonders bemerkenswert ist, dass sich die Beispiele durch eine außerordentliche Parallelität und Wertfreiheit bezüglich Geschlechtsstereotypen auszeichnen. Gleichzeitig lässt sich ein gewisser Überhang an männlicher Repräsentation feststellen, vor allem bei den Pronomina werden die Beispielsätze nur von er gebildet.
Die nächste Periode ist die Zeit der Aufklärung. Den Anfang macht hier die "Sprachkunst" von Johann Christoph Gottsched (1749, 1762). Dieser behandelt das Genus der Substantive zunächst in einem Kapitel über die Wortarten von einem philosophischen Standpunkt, wie es in den zuvor besprochenen Werken nicht üblich war:
"§9 Da Menschen und Thiere von zweyerley Geschlechtern; außer diesen aber, viele andere Dinge, weder Mann noch Weib sind, sondern ein unbestimmtes Geschlecht ausmachen: so hat man auch in den Wörtern der Sprachen dreyerley Geschlechter, nämlich das männliche, weiblich und ungewisse eingeführet. Einige Sprachen nun haben, diese Geschlechter anzudeuten, besondere kleine Wörterchen erdacht, die sie vor die Hauptwörter setzen. Unter diesen aber, ist nebst der griechischen auch die deutsche; als wenn man z.E. saget: ein Berg, eine Wiese, ein Feld; oder der Mann, die Frau, das Kind. Dieses ein, eine, eins, und der, die, das nennet man Geschlechtswörter (lat. Articulos).
In der Folge behandelt Gottsched das Genus ähnlich wie bereits seine Vorläufer unter dem Gesichtspunkt der Regeln, die das korrekte Genus eines Wortes erkennen helfen, und zwar zunächst das Maskulinum: "Wörter, die männliche Namen, Ämter, Würden oder Verrichtungen bedeuten, sind auch männliches Geschlechtes. Z.E. der Kaiser, der König, der Herzog, der Fürst, der Graf, der Herr, der Mann; (&) Diese Regel hat gar keine Ausnahme; weil sie sich auf das Wesen der Dinge gründet (&)" (Gottsched 1749: 171-172, 1762, zit. nach Mitchell 1978: 248). Einschränkend muß er jedoch die Diminutiva als Ausnahme anführen: Männlein, Herrlein usw.
Zum Femininum schreibt er: "Alle Namen und Benennungen, Ämter, Titel, Würden und Verrichtungen des Frauenvolkes sind weibliches Geschlechtes. Z. E. (&)
Benennungen, Base, Dirne, Frau, Jungfrau, Mahgd, Metze (&)
Titel, Äbtissinn, Fürstinn, Gräfinn, Herzoginn (&)
Würden, Dichterinn, Doctorinn, Feldmarschallinn, Freyherinn, (&) Prophetinn, etc.
Verrichtungen, Amme, Bäuerinn, Hirtinn, Kammerfrau, Köchinn, Nähterinn, Schäferinn, Strickerinn, Stubenmagd, Wäscherinn, Zofe u. s. w.
14 §. Indessen ist diese Regel nicht sonder Ausnahme. Denn 1) werden das Weib, das Mensch, wenn es ein gemein Weibstück bedeutet (&) ausgenommen (&)" (Gottsched 1749: 178-179, 1762, zit. nach Mitchell 1978: 254)
Auf die Movierung als Wortbildungsregel und das Suffix -in geht Gottsched nicht gesondert ein. Hingegen unterscheidet er die Bildung eigenständiger weiblicher Personenbezeichnungen (d.h. Komposita) von Movierungen auf -in (und somit die Bedeutung des Movierungssuffixes -in von Komposita mit -frau u.ä.):
"Und dieß geschieht wenn diese wirklich selbst in Diensten stehen; als da sind:
Der Kammerherr - die Kammerfrau,
der Kammerjunker - das Kammerfräulein,
der Kammerdiener - die Kammerjungfer,
der Kammerlackey - das Kammermädchen,
Hergegen wo das Frauenvolk nicht selbst die Dienste thut, da behalten sie den Namen ihrer Männer, mit einer weiblichen Endung. Z. E.
Minister - Ministerinn,
Geheimer Rath - Geheime Räthinn,
Kammerjunker - Kammerjunkerinn,
(&)
Kammerdiener - Kammerdienerinn,
(&)
Der Doctor - die Doctorinn,
Der Professor - dieProfessorinn,
Der Magister - die Magisterinn,
(&)
Der Kramer - die Kramerinn,
Der Meister - die Meisterinn,
Der Schneider - die Schneiderinn, u. s. w."
(Gottsched 1762, zit. nach Mitchell 1978: 245-246)
Wie auch Ritter (1616) schreibt Gottsched (1762, zit. nach Mitchell 1978: 336) dem Interrogativpronomen wer zugleich weibliches und männliches Geschlecht zu, "da der Fragende eigentlich noch nicht weis, ob es Mann oder Weib seyn wird". Es kommt hier also wieder zu einer Vermischung der grammatischen und der semantischen Kategorie.
Bei einer genaueren Betrachtung der verschiedenen zitierten Aussagen lassen sich bedeutende Unterschiede zu den Grammatiken der Renaissance- und Barockzeit feststellen:
1. Die philosophische Begründung der Existenz von drei Genera, die Gottsched explizit mit der Geschlechtsbedeutung in Verbindung bringt und die "sich auf das Wesen der Dinge gründet": In dieser Unterscheidung ist wie bereits bei den Epizöna von Clajus auch die Möglichkeit der Geschlechtsabstraktion angelegt, aber diese Funktion wird dem Neutrum zugeschrieben. Vom generischen Maskulinum ist bei Gottsched nicht einmal beim Pronomen die Rede. (Ein solches Phänomen würde zudem seine Theorie in Frage stellen).
2. Die männlichen Personenbezeichnungen werden undifferenziert aufgezählt, bei den weiblichen hingegen findet eine minutiöse semantische Klassifizierung in "Titel", "Würden" und "Verrichtungen" statt. Dabei zeigt sich, dass die zitierte Dichterinn nicht auf Grund ihrer Verrichtung, nämlich des Dichtens, eine solche Bezeichnung erlangt, sondern es handelt sich um eine Würde, ebenso wird die Prophetinn klassifiziert. Von der gleichen Art ist auch die semantische Unterscheidung zwischen den "eigenständigen" weiblichen Personenbezeichnungen wie Kammerjungfer oder Kammerfräulein und jenen, die von männlichen abgeleitet sind, wie Kammerjunkerinn, Doctorinn, Hofrätin anzusehen. Diese Differenzierung ist als eine Ideologisierung und als Versuch einer Normierung anzusehen, denn auch zu Gottscheds Zeiten wurde etwa Dienerin nicht zur Bezeichnung der Frau eines Dieners verwendet oder Zauberin für die Frau eines Zauberers.
3. Eine weitere Ideologisierung der Grammatik ist darin zu sehen, dass Gottsched einerseits auf der Ausnahmslosigkeit des maskulinen Genus für männliche Personenbezeichnungen besteht, "die sich auf das Wesen der Dinge gründet", andererseits die zwei Ausnahmen Weib, Mensch für die weiblichen besonders hervorhebt, obwohl er sich bei der Anführung der Diminutiva selbst widersprechen muss.
4. Weiters stellt die Formulierung "Wörter, die männliche (&) Ämter (&) bedeuten" gegenüber "Alle Namen des Frauenvolkes" eine Innovation dar, in der ansatzweise die Doppeldeutigkeit männlicher Personenbezeichnungen angelegt ist. Denn im Gegensatz zu den "Nahmen der Männer" Schottels sind "Wörter die männliche Ämter bedeuten" im Prinzip auch auf Nicht-Männer anwendbar.
In der "deutschen Sprachlehre" von Aichinger (1754) finden wir einen Gegenstandpunkt im Sinne einer Arbitrarität der Genuszuweisung: "Die Regeln vom Geschlechte werden eingeteilt in gemeine oder Haubtregeln und in besondere. Jene richten sich nach der Bedeutung, diese nach der Endung. *Mit der Bedeutung ist es nicht so gemeint, als ob sie sich nur auf die Wörter erstreckte, die von Natur männlich oder weiblich sind: sondern man rechnet auch solche hieher, welche von ungefähr also zutreffen, daß bei ihnen Bedeutung und Geschlecht einerley ist. Ein Berg ist ja von Natur nicht männlich, noch eine Stadt weiblich. Dannoch werden ihre eigne Namen von den Lateinern unter die gemeinen Regeln gebracht, weil sie ob wohl nur in zufälliger Weise meistens im Geschlechte übereinkommen." (Aichinger 1754: 169) Die daraufhin angeführten Regeln sind traditionell wie bereits in der Renaissancezeit.
Im Kapitel über die Motion nimmt Aichinger ebenfalls einen Gegenstandpunkt zu Gottsched ein: "Es werden demnach bewegt (&) Die männlichen Ämter, Würden, Handwerke und Lebensarten, in deren Ansehung ein Weib entweder auch ist, was der Mann ist, z.B. Fürst, Fürstinn, Wirth, Wirthinn, Bauer, Bäuerinn, Narr, Närrin, Dieb, Diebinn; oder nur nach ihrem Ehemanne genennet wird, als: Bürgermeisterinn, Pfarrerinn, Richterinn, Schreinerinn, Schusterinn." (Aichinger 1754: 191-192) Er schreibt also dem Suffix -in durchaus auch die Funktion der Bildung eigenständiger weiblicher Personenbezeichnungen parallel zu den maskulinen Ableitungsbasen zu.
Als erste der untersuchten Grammatiken geht jene von Aichinger auf das Pronomen man und dessen geschlechtsabstrahierende Bedeutung ein: "Man deutet also die allerungewissesten Personen an: und ich kann mir darunter einen, zween, zehen, hundert, tausend, bekannte, unbekannte Menschen männliches und weibliches Geschlechtes einbilden." (Aichinger 1754: 260) Genus und Formen dieses Pronomens bespricht Aichinger allerdings nicht.
Aichingers Grammatik kann daher im Gegensatz zu Gottscheds "Sprachkunst" bezüglich des Genus als ideologiefrei bezeichnet werden.
Dies ändert sich in den darauffolgenden Grammatiken grundsätzlich. Den Anfang macht Adelung (1782), der dem Genus der Substantive eine fünfseitige philosophische Einleitung widmet, worin er explizit die Zuordnung der Substantive zu den Genera mit den Vorstellungen der "Wilden" in Zusammenhang bringt, für die "alles belebt, alles beseelt" ist (Adelung 1782: 344). Entsprechend hält er auch Maskulinum und Femininum für die ursprünglicheren Genera und das Neutrum für eine spätere Erscheinung, als man "die Unschicklichkeit eingesehen [habe], ein jedes als wirklich gedachtes Ding entweder männlich oder weiblich zu machen, und daher für die später gebildeten Substantiven dieses sächliche Geschlecht angenommen [habe]" (Adelung 1782: 345). Wie bereits Gottsched sieht also Adelung die Bedeutung der Genera mit dem Sexus (und vor allem stereotypen Vorstellungen darüber) verknüpft und entsprechend das Neutrum als das "sächliche Geschlecht", das eigentlich zur Bezeichnung unbelebter Objekte prädestiniert wäre.[9] Die Regeln für die Zuweisung der Substantive zu den verschiedenen Genera sind hingegen wieder ganz traditionell im Sinne der lateinischen Grammatik und weniger elaboriert als jene von Gottsched.
Adelung behandelt das Thema "Geschlecht" auch in der Wortbildung. Hier finden wir wieder - ähnlich wie bereits bei Schottel -, dass das Agenssuffix -er "ein Mann, ein Ding männlichen Geschlechts, von dem alten Substantiv Er ein Mann, verwandt mit dem Pronomine er: der Anter, Ganser, Kater, Tauber. Besonders eine Person männlichen Geschlechts, aus Zeitwörtern: Bäcker, Bader, Bettler, Bauer (&)" (Adelung 1782: 323) bezeichnet. Über -inn schreibt Adelung lapidar: "eine Person weiblichen Geschlechts, weibliche Hauptwörter von männlichen abzuleiten" (Adelung 1782: 324), wobei er aber die Verwandtinn, Geliebtinn, Heiliginn u.ä. ausgemerzt und durch die heute gebräuchliche Verwandte etc. ersetzt sehen will. Ansonsten sieht er bei der Movierung keine Beschränkungen (weder formaler noch semantischer Natur abgesehen von der Synonymenblockierung bei Verwandtschaftsbezeichnungen u.ä.) und führt eine Reihe von Beispielwörtern an.
Neu ist eine detailliertere Darstellung der Indefinitpronomina jemand, niemand, man, einer, die Adelung explizit als geschlechtsneutral betrachtet, z. B. jemand "bezeichnet eine Person unbestimmt, ohne Angabe des Geschlechts, ein Individuum, von welchem man weiter nichts weiß, als daß es ein Mensch ist." (Adelung 1782: 690) Die Konstruktion von niemand, jemand mit einem neutralen Adjektiv wie jemand Fremdes statt jemand Fremder will er vermieden wissen. Dies kann man als normativen Eingriff zugunsten des Maskulinums ansehen. Vom generischen Maskulinum bei Personenbezeichnungen ist aber auch bei Adelung keine Rede.
In der Zeit der Aufklärung ist erstmals auch ein deutliches Überwiegen männlicher Personenbezeichnungen und Denotate und die Stereotypisierung der Geschlechter bei den Beispielsätzen anzutreffen. Die Beispielwörter zur Illustration der Deklination substantivierter Adjektive sind z.B. bei Adelung (1782: 661) nicht mehr parallel wie in der Renaissance oder im Barock, sondern wir finden der Weise für das Maskulinum, die Schöne für das Femininum. In Adelungs Werk "Über den deutschen Styl", einer Anleitung zum guten Schreiben, von 1787 fällt auch wieder die exklusive männliche Vorherrschaft auf: In dem Kapitel über die Briefe sind alle möglichen Anredeformen angeführt, die allesamt nur Männer bezeichnen: Allergnädigster Kaiser, Gnädiger Herr.
Im Gegensatz zu den vorangegangenen Grammatiken, deren Beispielwörter und -sätze fast durchgehend nur tugendhaftes Verhalten beschrieben, finden wir nun auch Beispielsätze mit negativen Inhalten, die u.a. eine Stereotypisierung des Geschlechts beinhalten, z. B. bei Heynatz (1774): "Wer dem anderen etwas nicht gönnt, ist zufrieden, wenn jener es nicht hat; wer ihn deshalb beneidet wünscht es sich, ohne daß er eben zu gleicher Zeit es ihm mißgönnen darf. Ein Frauenzimmer gönnet einer andern ihren Bräutigam nicht. Sie mißgönnt ihr denselben. Sie beneidet sie deswegen. Alle diese drei Redensarten bedeuten etwas anderes." (Heynatz 1774: 1.136)[10]
Übrigens finden wir in dem letzteren Beispiel einen Beleg für ein generisches Maskulinum mit dem Pronomen jener, das zwei Sätze weiter durch eine weibliche Personenbezeichnung konkretisiert wird. Über diesen semantischen Bezug wird jedoch im 18. Jh. noch nicht reflektiert.
In der Periode der Aufklärung finden wir somit in den Sprachlehren - und es sind dies sowohl Grammatiken als auch Stilistiken - eine voranschreitende Ausgrenzung des Weiblichen und eine Ausbreitung des Männlichen sowohl bei der Beschreibung als auch bei den Beispielen.[11] Auf das generische Maskulinum wird jedoch weiterhin weder deskriptiv noch präskriptiv eingegangen (außer ansatzweise beim Indefinitpronomen). Die Fähigkeit zur Geschlechtsabstraktion männlicher Personenbezeichnungen kann zwar indirekt aus den Texten erschlossen werden, Gegenstand der Untersuchung und Diskussion ist sie jedoch nicht.
In der folgenden Epoche der Romantik setzt die wissenschaftliche Tradition der deskriptiven Grammatik ein. Betrachten wir zunächst Beispiele aus den Werken Karl Ferdinand Beckers (1824, 1836), die bereits dem 19. Jahrhundert entstammen. Beckers Werk hat nicht mehr wie die zuvor besprochenen Sprachlehren den hauptsächlichen Anspruch, zum richtigen Deutsch anzuleiten, sondern vielmehr dieses zu erforschen und zu beschreiben.
In der Frage des Ursprungs und der Bedeutung der Genera nimmt Becker (1936: 214-219) eine Gegenposition zu Adelung ein und argumentiert ausführlich, dass das Genus der unbelebten Substantive nicht durch Assoziation mit dem Sexus zustande käme, sondern vielmehr von der Form abhänge: "Bei den Personennamen und bei den Namen derjenigen Thiere, bei denen die Sprache das natürliche Geschlecht unterscheidet, fällt das grammatische mit dem natürlichen Geschlechte zusammen, und wird daher von der Bedeutung bestimmt. Nur die deutschen Diminutiven der Personen- und Thiernamen und Weib machen hier eine Ausnahme. Bei allen Sachnamen hängt das grammatische Geschlecht von der Wortform ab." (Becker 1936: 218)
Er untersucht die Kategorie Geschlecht anhand der Wortbildungssuffixe -er und -in und führt dabei Stereotypen in die grammatische Beschreibung ein: ´Die Differenz der thätigen und leidenden Person erscheint zunächst in den Formen Lehrer, Erzieher und Lehrling, Zögling: in einem weitern Sinn umfaßt sie auch die Differenz des männlichen und weiblichen Geschlechts.ª (Becker 1824: 56)
Eine bemerkenswerte Neuerung in der Formulierung der Wortbildungsbedeutung von -er ist, dass "Die vom Verbale gebildeten Substantiven [&], wie andere von Substantiven in dieser Forme gebildete, z. B. Schäfer, Gärtner, eine Person [bezeichnen], welche mit dem, was der Stamm bezeichnet, beschäftigt, ihm ergeben oder auf irgend eine Weise angehörig ist." (Becker 1824: 87ff.) D. h., er legt das maskuline Agenssuffix nicht mehr auf die Ableitung der "Nennwörter der Männer" fest sondern fasst ihre Bedeutung weiter als "Bezeichnung einer Person".
An anderer Stelle weist er jedoch auf die Männlichkeit dieser Endung hin: "die Ableitungsendung (&) [bezeichnet] auf eine bestimmte Weise das männliche Geschlecht" (Becker 1824: 284-285); gleich darauf hingegen wieder: "Die Endung er hat überhaupt die Bedeutung einer Persönlichkeit". (Becker 1824: 285) Und bei der Behandlung von -in schreibt er: "Inwiefern die Form er vorzüglich das männliche Geschlecht bezeichnet, steht ihr die Form in als Form der Weiblichkeit gegenüber." (Becker 1824: 286)
In seiner Grammatik schreibt er hingegen zunächst traditionell: "Durch die Endung er (&) werden männliche Personennamen gebildet"; einen Absatz weiter jedoch: "Durch die Endung er werden besondere Personennamen (gentilia) von Städte- und Ländernamen gebildet (&)." (Becker 1936: 112)
Becker spricht sich auch dagegen aus, Familiennamen mit -in zu movieren und schreibt: "Ungereimt ist es, von Eigennamen diese Form zu bilden, z. B, die Baumännin, die Walterin, da man doch sagt die Frau Baumann, die Frau Walter; als ob der Artikel für sich nicht hinlänglich wäre, das Geschlecht vollkommen zu bezeichnen." (Becker 1824: 288, 1836: 113) Dies ist eines der wenigen Beispiele expliziter Präskription einer maskulinen Personenbezeichnung mit Bezug auf Frauen.
Relativ deutlich wird er beim Indefinitpronomen: "Die Zahlwörter ein (&) und kein (&) nehmen häufig, indem sie substantivisch gebraucht werden, die Bedeutung von unbestimmten Pronomen an (&). Sie können als unbestimmte Substantivpronomen nur Personen bezeichnen und als solche nur im männlichen Geschlechte und im Singular gebraucht werden. (&) Man gebraucht jedoch in dieser Bedeutung auch das Neutrum Eins in dem Ausdrucke "Unser Eins"." (Becker 1836: 297) Hier wird erstmals auf das generische Maskulinum der Indefinitpronomina einer, keiner hingewiesen.
Es folgt somit aus den Ausführungen Beckers nicht eindeutig, ob maskuline Personenbezeichnungen ausschließlich Männer bezeichnen oder Personen im allgemeinen. Beides ist theoretisch möglich. Diese Herangehensweise werde ich im folgenden als "Strategie des blinden Flecks" bezeichnen, sie begegnet uns in der Folge immer wieder.
Die nächste untersuchte Grammatik ist jene von Jacob Grimm (1831, 1837 bzw. 1890, 1898). Dieser behandelt die Kategorie Genus sowohl in der Flexion als auch in der Syntax sehr ausführlich auf ca. 100 Seiten. Seine Darstellung unterscheidet sich in Struktur und Aufbau von allen vorangegangenen, so entfallen z.B. die traditionellen Regeln der Zuweisung der Substantive zu den Genera. Grimm geht wie seine Vorläufer von einer natürlichen Teilung der Geschlechter und wie Adelung von der Übertragung des "natürlichen Geschlechts" auf Substantive mit "grammatischem Geschlecht" aus (Grimm 1890: 313-314, 343). Im Unterschied zu Adelung, der Maskulinum und Femininum gleichermaßen als die ursprünglichen Genera ansieht, hält Grimm jedoch das Maskulinum für das "lebendigste, kräftigste und ursprünglichste unter allen" (Grimm 1890: 309) und führt eine Reihe von Beweisen für diese These an. Möglicherweise ist dieser Standpunkt der Grund, dass Grimm erstmals explizit auf die Möglichkeit, maskuline Personenbezeichnungen in Bezug auf Frauen zu verwenden, hinweist, und zwar sowohl bei den Pronomina als auch bei den Substantiven selbst: "Mhd. steht das schwache adj. masc. substantivisch auch für die weibliche Bedeutung: der tôte, der heilige (&) nhd. sagt eine frau: das gefällt einem, schadet einem (nicht einer) (&) Daher die bezeichnung der frau vielfach durch masc. substantiva mit vertreten (&) nhd. die jungfer mir zum freunde machen (&) mhd. ein herr hatt einen lieben bulen (&) Sogar man, ieman unpersönlich auch von frauen (Grimm 1890: 333-335).[12]
Es wird also deutlich, dass Grimm als erster den möglichen Bezug maskuliner Personenbezeichnungen auf Frauen deutlich erkannt hat und beschreibt. Eine geschlechtsneutrale Bedeutung schreibt er den Maskulina jedoch nicht zu. Diese ist auch bei Grimm dem Neutrum vorbehalten: "Die ausdrücke goth. barn, ahd. parn (&) laßen unentschieden, ob dadurch das männliche oder weibliche geschlecht gemeint sei, und stehen eben darum im neutro." (Grimm 1890: 317-318). Diese Bedeutung sieht er auch bei den Indefinitpronomina eins, keines (Grimm 1898: 322).
Grimms Grammatik ist tatsächlich rein deskriptiv angelegt. Alle Beispiele sind Belege aus der Geschichte der deutschen Sprache. Eine besondere Stereotypisierung lässt sich darin nicht feststellen. Vielmehr ist es die grammatische Beschreibung selbst, die eine eigenartige Mischung aus sprachlichen Fakten und diskriminatorischem Diskurs darstellt. Eine Untersuchung dieses Diskurses ist ein eigenes Forschungsthema, würde jedoch den Rahmen des vorliegenden Artikels sprengen (vgl. dazu Forer 1986, Leiss 1994: 288-289).
In der Folge zerfallen die untersuchten Werke in Grammatiken mit deskriptivem Anspruch in der Nachfolge von Jacob Grimm und explizit sprachpflegerische Bücher, die vor allem gegen Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts einen großen Aufschwung erfahren. Als notorisch ist "Allerlei Sprachdummheiten" von Gustav Wustmann zu nennen, das seit 1890 bis heute immer wieder in leicht veränderter und angepasster Form aufgelegt wird.
Zu den deskriptiven Grammatiken gehören jene von Engelien (1867 bzw. 1902) und Sütterlin (1900), sowie Blatz (1900) und Wilmanns (1909).[13]
Engelien geht von dem traditionellen, schon in der Barockzeit vertretenen, Grundsatz aus, dass männliche Personenbezeichnungen ihr Genus auf Grund des Geschlechts der Bezeichneten erhalten, ebenso natürlich weibliche. Allerdings stellt er zum einen fest, dass "sich vier verschiedene Benennungen für lebende Wesen einer Gattung [ergeben], nämlich:
a) Namen für männliche Individuen - Masculina
b) Namen für weibliche Individuen - Feminina
c) Namen für das Junge - Neutra
d) Namen für den Gattungsbegriff und jedes Individuum ohne Rücksicht auf das Naturgeschlecht - entweder Neutra - oder teils Masc., teils Fem. (als genus epicoenum)." (Engelien 1867: 120)
Als Beispiele für letztere führt er zwar nicht mehr nur Tierbezeichungen an, wie Clajus oder Ritter, allerdings nur nichtmovierbare Personenbezeichnungen (wie vordem Oelinger), d.h. solche, die in keiner privativen Opposition zu einer weiblichen bzw. männlichen Personenbezeichnung stehen wie der Mensch, der Gast, der Säugling, der Liebling; die Waise, die Person. Über eine solche Bedeutung bei anderen maskulinen Personenbezeichnungen wie etwa Lehrer, Arbeiter ist nichts zu finden. (Engelien 1867: 120, 121) Allerdings weist Engelien auf die Möglichkeit eines maskulinen Prädikatsnomens bei weiblichem Subjekt hin, aber nur bei einer "abstrakten Bedeutung" ("Sie kann ihrer Leidenschaften nicht Meister werden"). (Engelien 1867: 371)
Sütterlin schreibt nichts über die Männlichkeit maskuliner Personenbezeichnungen, hat aber ein Unterkapitel "Die Hervorhebung des weiblichen Geschlechts": "Oft dient auch die männliche Form ungenau mit zur Bezeichnung des Weibchens: Esel, Hund, Tiger, Wolf, Bär. Ähnlich sagt man jetzt auch die Frau Geheimrat neben die Gräfin X und älterem die Frau Geheimrätin. Aber es wird das weibliche Geschlecht auch öfter ausdrücklich hervorgehoben." (Sütterlin 1900: 101)
In diesen beiden Grammatiken setzt sich also die Tradition einer strikten Trennung von Männern und Frauen fort, wie sie bereits in der Barockzeit getroffen wurde, und nur ziemlich indirekt wird auf die Fähigkeit von Maskulina, zur Bezeichnung von Frauen verwendet zu werden, eingegangen.
Anders bei Blatz und Wilmanns: Blatz (1900, Bd.1: 268-274) folgt in seiner Darstellung des Genus der Substantive im Wesentlichen Jacob Grimm. In der Syntax weist er bei der Kongruenz des substantivischen Prädikativs darauf hin, dass dieses, wenn möglich, auch im Genus mit dem Subjekt kongruiert: "Seine beiden Töchter sind Schauspielerinnen". Darüber hinaus führt er aus, und das ist neu, dass "[s]tatt der weiblichen Form des substantivischen Prädikativs (&) nicht selten die männliche [steht], zum Teile in bedeutsamer Weise, wenn das dem Weibe beigelegte Merkmal wesentlich sonst dem Manne zukommt, zum Teil aber auch ohne besonderen Grund, z.B. Ich bin euer König (spricht Maria Stuart bei Schiller, nachdrücklicher und bezeichnender als "eure Königin")". (Blatz 1900, Bd.2: 91-92) Er erkennt also, dass der Bezug eines maskulinen Prädikatssubstantivs auf ein weibliches Subjekt sowohl "bedeutsam" (in prägnanter Bedeutung) als auch einfach generisch (im Sinne eines Archilexems) sein kann (und nicht nur bei einer abstrakten Bedeutung, wie Engelien meinte). Für das Substantiv erwähnt er diese Möglichkeit allerdings nur in prädikativer Verwendung. Beim Pronomen beschreibt Blatz wie die meisten seiner Vorläufer ausführlich die geschlechtsabstrahierende Funktion des Neutrums, geht jedoch auch explizit auf das generische Maskulinum bei keiner, jeder, der andere ein: "Wenn ein singulares absolutes Pronomen zusammenfassend eine männliche und weibliche Person zugleich bezeichnet, (&) so steht das Pronomen: a) im Neutr. Sing. (&) b) im MaskulinSing. (sic!) (als dem bevorzugten Geschlechte)." (Blatz 1900, Bd.2: 105-107). Dies ist ein erster Ansatz zur Beschreibung des generischen Maskulinums.
Wilmanns (1909) geht noch einen kleinen Schritt weiter, indem er zuerst die epizönen Tierbezeichnungen beschreibt und diese Beschreibung daraufhin auf Personenbezeichnungen ausweitet: "Selbst wenn verschiedene Wörter zur Unterscheidung der Geschlechter zu Gebote stehen, wenden wir sie nicht immer an. Die Maskulina Hund und Wolf kann man auch für Hündin und Wölfin brauchen; der Kater ist eine Katze und der Gänserich eine Gans (&) Ähnlich ist es mit den Benennungen menschlicher Wesen." (Wilmanns 1909: 731) Er führt diese Fähigkeit der "Benennungen menschlicher Wesen" jedoch nicht aus, sondern schreibt im Anschluss eigentlich etwas Gegenteiliges: "Welche Substantiva die Beziehung auf beide Geschlechter gestatten, welche auf eins beschränkt sind, lässt sich durch eine allumfassende und für jede Zeit gültige Regel nicht bestimmen. Geselle brauchen wir abweichend vom Mhd. nur noch von Männern; auch die allgemeinere Bedeutung von friunt ist unüblich geworden." (Wilmanns 1909: 731) Die Beispiele belegen dabei die Ausweitung der Verwendung weiblicher Personenbezeichnungen für Frauen gegenüber dem Mhd. Zuletzt findet Wilmanns aber dennoch eine Formulierung, die einer Definition des generischen Maskulinums relativ nahe kommt: "Eine gewisse Regel ist wahrnehmbar, wenn neben einem Maskulinum ein abgeleitetes Femininum oder, was nicht häufig ist, neben einem Femininum ein abgeleitetes Maskulinum steht (Tauber, Gänserich). Dann bezeichnet das abgeleitete Wort, dem Zweck seiner Bildung entsprechend, das natürliche Geschlecht, das Stammwort aber wird nicht nur generell ohne Beziehung auf das Geschlecht gebraucht, sondern kann gewöhnlich auch für jedes der beiden Geschlechter gebraucht werden. (&) Dieser generelle Gebrauch des Maskulinums gilt besonders auch im Prädikat. (&) Die allgemeinere, beide Geschlechter umfassende Bedeutung, die das Maskulinum gegenüber dem abgeleiteten Femininum hat, zeigt sich auch bei pronominalen Wörtern und substantivierten Adjektiven. (&) Aber auch wir können uns nach einem kranken Weibe erkundigen Wie geht es dem Kranken? und der Satz: Der einzige Verwandte, den er noch hat, ist seine Schwester, ist richtig, trotz der fehlenden Kongruenz." (Wilmanns 1909: 731-733)[14]
Blatz und besonders Wilmanns kommen somit einer Beschreibung des Phänomens des generischen Maskulinums einigermaßen nahe. Es fällt jedoch auf, dass es ihnen bei den Beispielen stets um deren Bezug von Substantiven auf konkret genannte Frauen geht, insbesondere in prädikativer Verwendung. Dies ist jedoch nur ein untergeordneter Teilaspekt und nicht die Hauptfunktion des generischen Maskulinums, die in der geschlechtsabstrahierenden Bezeichnung von Personen ohne Unterschied des Geschlechts besteht, wie sie in Beispielsatz (1) und (2) oben vorliegt. Diese Verwendung wird nur beim Indefinit- und Interrogativpronomen bemerkt, beim Substantiv bleibt jedoch der blinde Fleck bestehen.
Im Unterschied dazu wird in den sprachpflegerischen Büchern der Akzent hingegen auf eine eindeutige Bezeichnung des Geschlechts gelegt. So empfiehlt z. B. Matthias (1897), bei Unkenntnis des Geschlechts ein neutrales Pronomen zu verwenden wie in folgendem Schillerzitat: "Kommt alle herein, Mutter, Kinder, fürchte sich keines" und tadelt Voß für seine Übersetzung von Ovids Pyramus und Thisbe: "und hefteten Küsse jeder - als ob von mehreren Jünglingen die Rede wäre!" (Matthias 1897: 35) Er empfiehlt weiter, bei weiblichem Subjekt im Prädikat weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden: "Marie, unsere Helferin". Nur bei einigen alten Bildungen wie Freund, Feind, Bürge, Bote, Erbe, Gesell, Nachbar, Narr, Rekrut lässt er auch die männliche Form gelten: "Jungfer Lea, die ich mir zum Freunde zu machen vornahm - Beispiele, denen man das Typische der Fügung und Besondere der Bedeutung anfühlen wird." (Matthias 1897: 242) Auch Wendungen wie mit ihrer Fräulein Tochter hält er für akzeptabel, neben dem Fräulein Lucie.
Letzteres Problem, sowie die Verwendung des richtigen Pronomens nach Weib und Fräulein beschäftigt die Grammatiker und Sprachpfleger ab Grimm ganz außerordentlich, ein Beispiel von Bennewitz (1920: 126): ´Dieses Weib ist der Liebe seines oder ihres Gatten nicht würdig.ª
Engel hingegen spottet (1918: 99) über die Fräulein Tochter und lässt nur das Neutrum gelten, wobei er sich auf den allgemeinen Sprachgebrauch beruft. Ebenso setzt er sich jedoch sehr für die Bildung weiblicher Personenbezeichnungen wie etwa Beamtin ein und polemisiert gegen andere Sprachpfleger: "Auch dann nicht, wenn ein zwingendes allgemeines Bedürfnis vorliegt, der Million weiblicher Beamten eine scharf unterscheidende Wortform zu geben? Auch nicht, wenn andre weibliche Berufe: Lehrerin, Gehilfin, Ärztin, Arbeiterin die Nebeneinanderstellung von der Beamte, die Beamtin als die natürlichste ergeben?" (Engel 1918: 96) Auch gegen die Lieblingin hätte er nichts einzuwenden, obwohl "kein Zwang zur weiblichen Form vorliegt: 'Sie war der Liebling des Hauses, Der edle Flüchtling Dorothea' bieten sich bequem dar." (Engel 1918: 97)
Aus diesen Zitaten lässt sich eine gewisse Stoßrichtung patriarchaler Sprachpolitik ablesen, die einem Divide et impera gleichkommt, indem sie Frauen und Männer bei den Berufsbezeichnungen und Titeln strikt unterscheidet. Wustmann (und seine Bearbeiter) werden hier noch deutlicher: "Von Substantiven, die einen Mann bezeichnen, werden Feminina auf -in gebildet(&)es ist abgeschmackt, wenn unsre Zeitungen immer von männlichen und weiblichen Arbeitern, männlichen und weiblichen Lehrern reden statt von Arbeitern und Arbeiterinnen, Lehrern und Lehrerinnen." (Wustmann 1908: 68-69)
Auch in der 14. Auflage von 1966 finden wir noch: "Die männlichen Amtsbezeichnungen für Frauen sind unnatürlich und veranlassen allerhand Mißverständnisse." (Wustmann 1966: 51)
Dies klingt aus heutiger Sicht nach erstaunlich frauenfreundlicher Sprachpflege. Der Schein trügt jedoch, denn Wustmann geht es nicht um feministische Sprachpolitik, wie sich an Zitaten klar belegen lässt.[15] Interessant ist in diesem Zusammenhang auch folgender Beispielsatz zur Übereinstimmung des Pronomens mit seinem Bezugswort: "Die jüngere Tochter ist ein wahrer Ausbund an Häßlichkeit, der bei den Herren keine wärmeren Gefühle erwecken kann, wenn er in der Gesellschaft erscheint." (Wustmann 1966: 225) Die Auflage von 1917 bietet denselben Satz noch in folgender Form: "Die jüngere Tochter ist ein Ausbund von Anmut und Gescheitheit, um den sich die tanzenden Herren förmlich reißen, wenn er in der Gesellschaft erscheint." (Wustmann 1917: 221).
Die Zeit nach dem ersten Weltkrieg bringt keine wesentlichen Neuerungen.
Hermann Paul (1916-1920) behandelt die Bedeutung des Genus nicht explizit. Lediglich im Kapitel "Kongruenz" geht er auf die geschlechtsneutrale Funktion des Neutrums bei Pronomina ein und schreibt: "So gebraucht man denn auch das Ntr. ohne Rückbeziehung auf eine Person, die männlichen oder weiblichen Geschlechts sein kann (&). Dieser Gebrauch hat sich im Nhd. erhalten, in volkstümlicher Rede bis jetzt, vgl. (&) Ich habe keines von meinen Großältern gekannt (&) als läge ein Todkrankes im Hause. (Paul 1920, Bd 4: 185-190) In der Wortbildung hat auch er den "blinden Fleck": "Aus Substantiven können Personenbezeichnungen abgeleitet werden, die ausdrücken, daß die Person zu dem Gegenstande, den das Grundwort bezeichnet, in irgendwelcher Beziehung steht. (&) Als lebendiges Suffix erhalten hat sich das vollere ahd. -âri (eri), mhd. -Sre = nhd. -er. (&) Hierher gehören z.B. Schüler, Bürger, Städter (&). Insbesondere viele Gewerbe- und Berufsbezeichnungen: Bader, Böttcher, Fischer (&). Zur Ableitung von Bezeichnungen für Wesen männlichen Geschlechts dient das Suffix in Witwer und Tauber." (Paul 1920, Bd. 5: 57-58)
Der letzte Satz scheint zu implizieren, dass nur Witwer und Tauber Wesen männlichen Geschlechts bezeichnen, alle davor genannten maskulinen Personenbezeichnungen hingegen Personen ohne Ansehen des Geschlechts. Bei der Besprechung der Movierung hingegen schreibt Paul im Widerspruch dazu: "Zur Bildung von Femininen aus Bezeichnungen männlicher Lebewesen wurde im Altgerm. das Suffix -jâ mit Nom. Sg. auf -î verwendet. (&) Seit der ahd. Zeit ist ein volleres, wahrscheinlich aus der Verschmelzung zweier Suffixe entstandenes Suffix in lebendigem Gebrauch: -innâ aus -injâ. (&) Gebildet werden solche Feminina aus männlichen Personenbezeichnungen, namentlich aus Standes- und Berufsbenennungen." (Paul 1920, Bd. 5: 53)
Die doppelte Bedeutung der maskulinen Personenbezeichnungen wird bei Paul zwar angedeutet, jedoch nicht so deutlich analysiert wie zuvor bei Blatz und vor allem Wilmanns.
Die Duden-Grammatik von 1935 (Basler 1935: 80-83) behandelt das Genus ganz im Sinne von Grimm. Zum Agenssuffix -er vermerkt sie: "viele Ableitungen, männliche Personen bezeichnend". (Basler 1935: 177)
Interessant wird es ab den 60er Jahren des 20. Jh., als sich die Grammatiken in zwei radikal unterschiedliche Gruppen hinsichtlich der Behandlung des generischen Maskulinums teilen: in jene, die es explizit beschreiben und jene, die es weiterhin nicht wahrnehmen. Dabei wird von ersteren der Zusammenhang zwischen Genus und Sexus bei den Personenbezeichnungen gesehen, letztere betonen hingegen im Allgemeinen - in Abkehr von den seit Grimm gültigen Positionen -, dass Genus und Sexus nichts miteinander zu tun haben.
Die erste der untersuchten Arbeiten, in welchen auf das generische Maskulinum eingegangen wird, ist jene von Hennig Brinkmann (1962), der schreibt: "Lehrer ist, wer zum Beruf das Lehren gewählt hat; Lehrerin ist dazu die moderne weibliche Variante. Im Verhältnis der beiden Varianten ist das Masculinum das Grundwort. Es nennt eigentlich nicht eine männliche Person, sondern (ohne Rücksicht auf das natürliche Geschlecht) allein das Subjekt eines Verhaltens." (Brinkmann 1962: 19-20)
In dieser Darstellung wird den maskulinen Personenbezeichnungen erstmals in der Geschichte der deutschen Grammatikschreibung eine geschlechtsneutrale Grundbedeutung zugesprochen. Damit wird zwar das generische Maskulinum erfasst, aber nicht mehr die geschlechtsspezifische Bedeutung maskuliner Personenbezeichnungen. Es ist diese Darstellung, die von der feministischen Linguistik kritisiert wurde.
In ähnlicher Weise schreiben die in der DDR erschienenen Grammatiken:[16]
"Vor allem bei neueren Berufsbezeichnungen fehlt oft eine entsprechende feminine Form zur maskulinen Bezeichnung. In diesen Fällen übernimmt die maskuline Form die Bezeichnungsfunktion auch für die weibliche Person. Bei akademischen und amtlichen Titeln ist dies immer der Fall." (Jung 1966, Helbig & Buscha 1981)
"In der deutschen Sprache der Gegenwart greift in den letzten Jahren eine Entwicklung um sich, die viel diskutiert wird und recht umstritten ist; das ist die Unterdrückung des femininen Genus bei Berufsbezeichnungen und Titeln. (&) Dieser Sprachgebrauch erklärt sich daraus, daß bei Funktions- und Berufsbezeichnungen die maskuline Form nicht eigentlich eine männliche Person benennt, "sondern (ohne Rücksicht auf das natürliche Geschlecht) allein das Subjekt eines Verhaltens" (&). Es geht also um "Rollenbezeichnungen", die die Person, von der die Rolle besetzt wird, nur nach ihrem Verhalten charakterisiert, nicht aber nach ihrem Geschlecht." (Schmidt 1977: 101-102)
"Die allgemeine Grundform des Maskulinums wird ebenfalls ohne ausdrücklichen Sexusbezug gebraucht, wenn männliche und weibliche Individuen zusammengefaßt werden und eine Sexusunterscheidung nicht beabsichtigt wird, auch dann, wenn z. B. movierte Feminina zur Verfügung stehen: (2) Junge Wissenschaftler werden Kandidaten (&)" (Heidolph et al. 1981: 574-575)
Interessant ist an diesen Zitaten die unterschiedliche Einschätzung der Existenz "weiblicher Formen". Bis zum Ersten Weltkrieg stand die Movierung als produktive Möglichkeit der Bildung weiblicher Personenbezeichnungen außer Zweifel, und in der Renaissance- und Barockzeit wurden auch Titel wie Doctor, Magister moviert (s.o.). Diese "fehlen" nun plötzlich.
Aber erst bei Peter Eisenberg (1986) finden wir eine klare Darstellung des generischen Maskulinums: "Eine Asymmetrie entsteht für Wortpaare dieser Art allerdings auf der Bedeutungsebene: der Angestellte bezeichnet sowohl den männlichen Angestellten als auch die Spezies der Angestellten. Das Maskulinum als unmarkierter Fall gibt die Bezeichnung für den übergeordneten, an sich geschlechtsneutralen Begriff ab." (Eisenberg 1986: 165) Hier wird erstmals die Markiertheitstheorie angewendet, wie sie von Jakobson (1939) beschrieben wurde, und somit die Doppeldeutigkeit maskuliner Personenbezeichnungen deskriptiv adäquat erfasst. Eisenberg bezieht sich jedoch nicht explizit auf Jakobson und verwendet den Begriff der Markiertheit an dieser Stelle nicht.
Hentschel, Weydt (1990) nehmen in der Folge explizit Bezug auf die Markiertheitstheorie und gelangen zu der bisher umfassendsten und ausgewogensten Darstellung des generischen Maskulinums und der damit verbundenen Phänomene und Probleme in der deutschen Grammatikschreibung: "Bei den maskulinen Personenbezeichnungen handelt es sich ebenfalls um neutralisierbare Formen. Student bezeichnet nur die männlichen Studierenden in dem Satz: An der Übung nehmen fünfzehn Studentinnen und fünf Studenten teil. Dagegen ist in Sätzen wie Die Freie Universität Berlin hat 62 000 Studenten der lexikalische Gegensatz neutralisiert, und Student bezieht sich als Archilexem auf weibliche und männliche Studierende." (Hentschel, Weydt 1990: 148)
Die zweite Gruppe, welche einen Zusammenhang von Genus und Sexus bestreitet und das generische Maskulinum ausspart, wird durch verschiedene Auflagen der Duden-Grammatik repräsentiert, sowie durch Ulrich Engel der die These von der Bedeutungslosigkeit des Genus auf eine absurde Spitze treibt: "Vor allem hat das Genus grundsätzlich nichts mit dem Sexus zu tun. Dies wird schon aus der Tatsache deutlich, daß ein Tisch (mask.) schließlich nicht "männlicher" sein kann als eine Tischdecke (fem.)." (Engel 1988: 502)[17]
So ähnlich hatte auch bereits die Duden-Grammatik von 1966 geschrieben: "Die Einteilung des grammatischen Geschlechts entspricht nicht der vorgegebenen Zweiteilung des natürlichen Geschlechts - die Substantive sind nicht nach dem natürlichen Geschlecht der lebenden Wesen oder nach den Dingen, die sie benennen, auf diese Gruppen verteilt," wobei einige Absätze weiter konträr dazu folgt: "Das grammatische Geschlecht der Substantive, die Personen benennen, (&) stimmt im allgemeinen mit dem natürlichen Geschlecht der Person überein." (Grebe et al. 1966: 137)
Wie bereits bei Grimm, Blatz und Wilmanns wird das generische Maskulinum nur beim Pronomen erwähnt, und hier wird es nach wie vor nur als eine mögliche Form neben dem Neutrum beschrieben (Grebe et al 1966: 629-630). Weiters wird der Bezug maskuliner Prädikatssubstantive auf weibliche Denotate thematisiert, vgl.: "Bei Berufsbezeichnungen und Titeln dringt die weibliche Form sehr schwer durch: Frau Schulze ist Schlosser. Fräulein Schmitt ist Doktor der Philosophie. Nur einige wenige sind bisher üblich geworden (&): Sie ist eine tüchtige Lehrerin, Ärztin, Schaffnerin." (Grebe et al. 1966: 624) Angesichts der hohen Produktivität, die der Movierung vom 16. Jh. bis nach dem Ersten Weltkrieg zugeschrieben wurde, ist die historische Perspektivierung dieser Darstellung überraschend und kann als neue Form des blinden Flecks bezeichnet werden.
Die Duden-Grammatik von 1973 schreibt ähnlich wie die vorangehende Auflage: "Eine Parallelität von Genus und Sexus besteht nicht. Beispielen wie Mann, Frau steht eine Fülle von Substantiven ohne Übereinstimmung von Genus und Sexus gegenüber," (&) und ebenso widersprüchlich dazu: "Das Genus der Substantive, mit denen Personen benannt werden, (&) stimmt im allgemeinen mit dem natürlichen Geschlecht, dem Sexus der Person überein." (Gipper et al. 1973: 149-150)
Immer noch wird hier dem Neutrum die Funktion der geschlechtsneutralen Bezeichnung von Personen zugeschrieben, die 1973 bereits obsolet oder doch zumindest äußerst altmodisch war, z.B. "Vater und Mutter sind jedes ein Mensch für sich". Darunter wird auch der Gebrauch einer neutralen Form eines Adjektivs nach jemand subsumiert wie in "Jemand Fremdes hat gefragt", ohne dass jedoch auf die maskuline Kongruenz anaphorischer Ausdrücke mit der gesamten NP hingewiesen wird. (Diese kann nicht mit es anaphorisch wiederaufgenommen werden, sondern nur mit er oder er oder sie). Zuallerletzt wird schließlich noch angemerkt: "In der Hochsprache verwendet man auch das Maskulinum, wenn das natürliche Geschlecht unwichtig ist. Es generalisiert gleichzeitig: Es ist keiner vor dem Tode glücklich zu preisen, jeder ist dem wechselnden Schicksal unterworfen." (Grebe et al. 1973: 150-151)
Die Duden-Grammatik von 1984 (Drosdowski et al. 1984: 199) behält den zitierten Wortlaut unverändert bei. Dieser Gebrauch des generischen Maskulinums beim Pronomen (und die Duden-Grammatik geht explizit nur auf dieses ein) ist allerdings bereits seit Adelung beschrieben. Es kommt also nichts Neues hinzu, das Aufklärung über die Form und Funktion des generischen Maskulinums geben würde.
Erst die Ausgabe der Duden-Grammatik von 1995 (!) beschreibt das generische Maskulinum bei den Pronomina wie jemand, niemand, sowie auch bei substantivischen Personenbezeichnungen explizit: "Auch wenn auf jemand/niemand mit Relativ- oder Possessivpronomen Bezug genommen wird, geschieht das standardsprachlich üblicherweise mit maskulinen Formen, und zwar unabhängig davon, ob männliche oder weibliche Personen gemeint sind. (&) Besonders bei Berufsbezeichnungen und Nomina, die den Träger eines Geschehens bezeichnen (Nomina agentis), verwendet man die maskuline Form vielfach auch dann, wenn das natürliche Geschlecht unwichtig ist oder männliche und weibliche Form gleichermaßen gemeint sind. Man empfindet hier das Maskulinum als neutralisierend bzw. verallgemeinernd ("generisch")." (Drosdowski et al. 1995: 200) Hier tritt auch erstmals der Terminus "generisches Maskulinum" auf.
Dennoch muss diese Aussage als anachronistisch bewertet werden, da 1995 diese "Empfindung" durchaus nicht (mehr) allgemein geteilt wurde. Entsprechend wird in der Duden-Grammatik von 1998 noch ein Absatz hinzu gesetzt: "Besonders bei Berufsbezeichnungen und Nomina, die den Träger eines Geschehens bezeichnen (Nomina agentis), wird die Verwendung des generischen Maskulinums immer mehr abgelehnt. Bei Bezug auf weibliche Personen werden häufig feminine Formen (&) verwendet; mit Doppelnennungen der maskulinen und femininen Form bezieht man sich auf männliche und weibliche Personen." (Eisenberg et al. 1998)
Es zeigt sich also, dass das generische Maskulinum in den Grammatiken des Deutschen erst ab Mitte der achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts adäquat dargestellt wird (obwohl der Sachverhalt seit Jakobsons Aufsatz zum Nullzeichen von 1939 als sprachwissenschaftliches Allgemeingut angesehen werden muss). Das skizzierte Verhalten der deutschen Grammatiker und Sprachpfleger ist einigermaßen überraschend. Es wird klar, dass nicht sie es waren, die - im Gegensatz zum Englischen - für die Durchsetzung männlicher Personenbezeichnungen in geschlechtsabstrahierender Bedeutung verantwortlich sind.
Sehr deutlich wird jedoch ein anderer normativer Akt patriarchaler Sprachpolitik: die negative Stereotypisierung von Frauen in den Beispielsätzen. Auch dieses Ergebnis war überraschend, insbesondere die Tatsache, dass die Gehässigkeit bis zu den siebziger Jahren des 20.Jh. immer mehr zugenommen hat. Die Beispiele aus der Zeit vor der Aufklärung würden heute wie eine "positive Aktion" zur Entstereotypisierung von Frauen wirken.
Wir scheinen also wieder bei der Ausgangsfragestellung angekommen zu sein: Wie kam das generische Maskulinum zustande? Oder hat es dieses immer schon gegeben?[18] Einen gewissen diesbezüglichen Erkenntniszuwachs hat die Untersuchung der Grammatiken aber doch gebracht: Denn wir können zwar aus dem Fehlen der Beschreibung des Phänomens in den Grammatiken nicht direkt den Schluss ziehen, dass es das generische Maskulinum nicht gegeben hat (dagegen sprechen auch die mhd. Belege bei Grimm, Blatz und Wilmanns), ein gewisses Indiz ist jedoch dessen andeutungsweise Beschreibung ab Becker im 19. Jh. Gleichzeitig ist dies ein Hinweis auf die Unerlässlichkeit eines Quellenstudiums in dieser Frage. Dieses würde wahrscheinlich für verschiedene Textsorten Unterschiedliches zutage fördern.
Die von Marianne Grabrucker (1993: 78-125) durchgeführte Analyse der Geschichte der deutschen Rechtssprache zeigt jedenfalls eine interessante Parallelität zur Grammatikgeschichte: Über Jahrhunderte hinweg (mit einem kurzen aber nicht unwesentlichen Intermezzo im Hoch- und Spätmittelalter, als Frauen als Rechtspersonen auftreten konnten) bezeichneten maskuline Personenbezeichnungen in deutschsprachigen Rechtstexten aus dem öffentlichen und Privatrecht ausschließlich Männer, während es für Frauen stets eigene Bestimmungen gab. Ab der neuzeitlichen Gesetzgebung gab es die Frau als Rechtsperson nicht, Bestimmungen des öffentlichen und des Privatrechts bezogen sich auf Männer und Frauen nicht gleichermaßen, daran änderte auch die Einführung des Gleichheitsgrundsatzes in den sechziger Jahren des 19. Jh. nichts. Es gab stets Bestimmungen, die Frauen explizit ausschlossen (vgl. Berger 1983: 615, Grabrucker 1993: 100-108).
Diese juristische Explizitheit ist aber gleichzeitig ein Hinweis darauf, dass das generische Maskulinum in der Allgemeinsprache des 19. Jh. eine mögliche geschlechtsabstrahierende Bezeichnungsform war, die unter Umständen auch auf Frauen bezogen werden konnte (wie das Beispiel radikaler Feministinnen, die Ende des 19. Jh. Redakteure (sic!) werden wollten, belegt, vgl. Grabrucker 1993: 104-105). Dass diese Fähigkeit zur Geschlechtsabstraktion des generischen Maskulinums aber keine obligatorische Regel war, belegt der Zusatz zum Gleichheitsgrundsatz von 1919 (Weimarer Republik): "Alle Männer und Frauen haben grundsätzlich die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten", bzw. 1920 in Österreich. Aber viele Gesetzesänderungen in dieser Zeit und später, wie z.B. "die Fähigkeit zum Richteramte kann auch von Frauen erworben werden (Grabrucker 1993: 111)" zeigen, dass auch der Zusatz zum Gleichheitsgrundsatz nicht ausreichte, um das generische Maskulinum der Gesetzestexte automatisch auch auf Frauen zu beziehen, d.h. seine Geschlechtsneutralität zu gewährleisten. Im Dritten Reich wurden Frauen wieder aus den öffentlichen Ämtern ausgeschlossen, es gab neuerlich Sonderbestimmungen, so dass das generische Maskulinum erneut nur fakultativ auf Frauen angewendet werden konnte.
Wirklich aktuell wird das generische Maskulinum in der deutschen Rechtssprache ab 1946. Erst ab diesem Zeitpunkt kann das Zutreffen maskuliner Personenbezeichnungen im Gesetzestext auf Frauen ohne Wenn und Aber angenommen werden. Es wurden ab dieser Zeit auch schrittweise Gesetzesänderungen zur Abschaffung der Diskriminierung von Frauen durchgeführt (Beamtinnen, Eherecht, Namensrecht), so dass der generische Gesetzestext für Frauen immer mehr Rechtsgültigkeit erlangte. Es dürfte daher kein Zufall sein, dass gerade in den Grammatiken der Nachkriegszeit erstmals explizit auf das Phänomen des generischen Maskulinums Bezug genommen wird. Aber auch die ab dem 19. Jh. zu beobachtende Wahrnehmung der Fähigkeit maskuliner Personenbezeichnungen, Personen an sich zu denotieren, scheint nicht zufällig zu sein, sie hängt mit der Erklärung der Menschenrechte und den revolutionären Bewegungen zusammen, im Zuge derer auch Frauen um ihre Rechte kämpften.
Ich möchte nun einige interpretierende Vermutungen anstellen, warum die Grammatiker auf diesem Auge so blind waren. Wie gesagt halte ich die starke Reaktion der männlichen Sprachpfleger auf das generische Maskulinum in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts für keinen Zufall. Seit dieser Zeit wurde nämlich die Frauenbewegung tätig, die gleiche Rechte für Frauen forderte (Clara Zetkin sprach z.B. vom "gemeinsamen Kampf aller Proletarier ungeachtet des Geschlechts"). Ironischerweise Ð aus heutiger Sicht Ð dient seit dieser Zeit die sprachliche Angleichung als Mittel zur faktischen Angleichung. Dieses Phänomen ist bis in die siebziger Jahre des 20. Jh. zu beobachten, bis zum Einsetzen der feministischen Sprachpolitik. Bis zu dieser ideologischen Wende wurde es von Frauen generell als prestigereicher betrachtet, mit einer männlichen Personenbezeichnung angesprochen oder genannt zu werden. Und in diesem Sinne sind m. E. die Reaktionen der Männer als Grammatik- und Sprachlehreschreiber zu verstehen: Frauen sollen nicht in männliche Domänen eindringen, was einfacher ist, wenn unter alle Bürger nur Männer verstanden werden können. Auch die Unterschiede in Entlohnung und Karrierechancen sind leichter zu begründen, wenn Arbeiter und Arbeiterin, Beamter und Beamtin "scharf voneinander getrennt" bleiben. Bezeichnenderweise haben die sozialistischen Staaten wie die Sowjetunion und die DDR, in denen die Gleichstellung von Frauen und Männern von Anfang an gesetzlich verankert war, die Verwendung männlicher Amtstitel und Berufsbezeichnungen für Frauen am konsequentesten durchgeführt (vgl. Grabrucker 1993: 123).
Da jedoch seit 1919 bzw. 1920 Gesetzestexte in Deutschland und Österreich auf Frauen und Männer gleichermaßen anzuwenden sind, ergab sich für die patriarchale Sprachpolitik die Notwendigkeit eines Schwenks (außer für jene, die die Zeichen der Zeit nicht erkannt hatten, wie Wustmann): Wenn Frauen schon faktisch nicht mehr so leicht auszugrenzen sind, so sollen sie wenigstens sprachlich unsichtbar gemacht werden (symptomatisch seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs).
Für die Frauenseite wieder bedeutete die Emanzipation von Anfang an ein Eindringen in männliche Sphären, eine erhoffte Gleichstellung mit den Männern, daher wohl auch der Konsens, die männliche Berufsbezeichnung als prestigereicher und als einen Fortschritt zu betrachten (vgl. Grabrucker 1993: 122-123). Es handelt sich um eine klassische Double-Bind-Situation: entweder Sichtbarmachung oder Prestige. Durch die Neue Frauenbewegung mit ihrer Einbringung der positiven Bewertung von Frauen und der damit verbundenen Aufwertung weiblicher Personenbezeichnungen in den achtziger Jahren des 20. Jh. konnte dieser Double Bind aufgelöst werden.
Die (alte und neue) Strategie des blinden Flecks erfüllte in dieser Hinsicht eine wichtige Funktion: Frauen konnten so je nach Belieben eingeschlossen oder ausgegrenzt werden - entsprechend der Situationalität von Normen.[19]
Abschließend möchte ich ein Beispiel aus einer anderen Epoche bringen, das andeutet, dass das generische Maskulinum in seiner heutigen Form im Deutschen keine Selbstverständlichkeit ist, wenn es auch nicht (wie im Englischen) durch die präskriptive Norm durchgesetzt wurde, sondern eher ein Prozess "von unten" war. Es handelt sich um Auszüge aus mittelalterlichen Rechtstexten. Es ist für städtische Verordnungen des Hoch- und Spätmittelalters typisch, dass männliche und weibliche Personenbezeichnungen parallel verwendet werden. Dies hat mit der besseren rechtlichen Stellung von Frauen in dieser Zeit zu tun (Grabrucker 1993: 89-92, Wolf-Graaf 1983), vgl.:
(4) Unser herren meister und rat sint überein komen, daz kein altgewender, gremp oder grempin, noch nieman anders (&) hinnanvür me keinen husrat noch ander gŭt miteinander sammenthaft koufen süllent, und (&) die altgewender kofent umbe die koufeler und koufelerin uf merschetzen, daz sie ouch daz selbe altgewant hinnanvürme selber verkoufen und vertriben süllent, und süllent es nit vür die koufeler und koufelerin hencken zŭ verkoufenden, als sie bitzher geton hant. ("Verordnungen für Grempen und Gerümpler" 14. Jh., Stadtordnungen, vol. 19, fol. 4b; zit. nach Brucker 1889: 249)
Ganz selten tritt dazwischen auch ein generisches Maskulinum auf, das eindeutig geschlechtsabstrahierend zu verstehen ist:
(5) Zum ersten, so sollent die die von alter har burgere zu Straßburg gewesen sind, es sigent frowen oder man, das almŭsen nit heischen. ("Almosenordnung" 13. Jh., Stadtordnungen, vol.28, fol. 374; zit. nach Brucker 1889: 11)
Die hier vorgenommene Darstellung der Behandlung des generischen Maskulinums in den Grammatiken des Deutschen ab der Renaissancezeit beantwortet teilweise die von Leiss (1994) aufgeworfene Frage nach dem Prozess der Sexualisierung der Kategorie Genus in der Sprachwissenschaft. Sie zeigt auch, dass das in der Debatte um die feministische Sprachkritik als traditionell vorausgesetzte Verständnis maskuliner Personenbezeichnungen als geschlechtsneutral keine sehr lange Tradition besitzt, sondern erst in den sechziger Jahren des 20. Jh. in die Germanistik Eingang gefunden hat. Weiters kann aus den in den Grammatiken angetroffenen Beschreibungen und vor allem Beispielen indirekt der Schluss gezogen werden, dass sich das generische Maskulinum auf Kosten des Neutrums ausgebreitet hat, das in früheren Zuständen des Deutschen teilweise die Funktion geschlechtsneutraler Bezeichnung von Personen hatte.[20] Ob das Neutrum diese Funktion bei substantivischen Personenbezeichnungen erfüllen konnte, ist allerdings an Hand der spärlichen Beispiele nicht klar. Es ist daher ein dringliches Desiderat, den Sprachgebrauch früherer Epochen bezüglich des generischen Maskulinums zu untersuchen. Der vorliegende Beitrag versteht sich auch als Anregung für die weitere Forschung.
1 Das Desiderat einer parallelen historischen Studie der tatsächlichen sprachlichen Fakten, d.h. der vermuteten Existenzformen des generischen Maskulinums in der Geschichte der deutschen Sprache, kann leider im Rahmen des vorliegenden Artikels nicht erfüllt werden, außer in Form von gelegentlichen Hinweisen, und muss weiterer Forschung überlassen bleiben. [zurück]
2 "Die Genera der Nomina sind sieben, wie: 1. Maskulinum, 2. Femininum, 3. Neutrum, 4. Gemeinsames, 5. Gesamtes (deren Merkmal der Artikel ist), 6. Epizönum, wenn wir mit einem Artikel beide Geschlechter umfassen, wie: der Sperling. der Storch (&); 7. Zweifelhaftes, wenn ein Wort irgendwo mit verschiedenen Genera ausgesprochen wird, wie: der Teil & das Teil (&) Aber bei diesen ist zu beachten, was der Gebrauch und die landesübliche Weise für jede Region billigt." [zurück]
3 "Die Nomina der Männer, männlichen Ämter, der Monate, Winde und Jahreszeiten sind maskulinen Genus. (&) Die Nomina der Frauen, weiblichen Ämter, der Bäume ohne Hinzufügung des Gattungsbegriffs, und meistens der Früchte und Flüsse sind femininen Genus." [zurück]
4 "Es gibt auch Substantive, die moviert werden, aber nur durch zwei Genera, wie die Nomina der Männer, männlichen Ämter, Zunamen und ähnliche, die eigene oder singularische Feminina nicht haben: Sondern sie bilden das feminine Genus, indem sie dem Maskulinum in anfügen oder indem sie e in in verwandeln." [zurück]
5 "Dem Genus commune gehören Nomina an, die für Männer und Frauen Verwendung finden und kein Femininum in in bilden noch eigene Feminina haben: der & die Gevatter, der & die Gespons, der & die Widib, der oder die Sanct, Niemand." [zurück]
6 "die mit einem Artikel zwei Genera umfassen (&) z.B.: die Kreatur (&) Von oben angeführter Regel sind ausgenommen, deren Endungen oder Ausdrücke unterschieden werden, wie der Wolf / die Wölfin, das Roß / Stute (&)". [zurück]
7 "Die Art, die Genera aus der Bedeutung zu erkennen" [zurück]
8 "Wer ist jedoch commune hinsichtlich Maskulinum und Femininum, denn sein Neutrum ist was." [zurück]
9 Interessant ist in dieser Hinsicht der Hinweis Adelungs auf Meiner (1781), der keinen Zusammenhang zwischen Genus und Sexus sehen will sondern die Meinung vertritt, dass es ausschließlich der Kongruenz diene, um die syntaktischen Bezüge zwischen Substantiv und Bestimmungswörtern zu signalisieren (vgl. dazu Naumann 1986: 187-190). Diese Hypothese wurde in der Folge zwar von einigen Sprachwissenschaftlern vertreten, insbesondere von Becker und Brugmann, letztlich aber zugunsten jener von der Signalisierung des Sexus vernachlässigt (insbesondere durch den Einfluss von Jacob Grimm, vgl. Naumann 1986: 190-200, Leiss 1994, 2000, Weber 1994) und erst in der zweiten Hälfte des 20.Jh. in der funktionalistischen Genusforschung unter dem Titel "Reference tracking" in veränderter Form wieder eingeführt. [zurück]
10 Heynatz (1770) nimmt keine Stellung zur Bedeutung von Genus und Movierung. [zurück]
11 Vgl. die Feststellung einer "Sonderanthropologie" bei Honegger 1991, zit. nach Leiss (1994: 294-295) sowie Laqueur (1992: 172-187) zum "Unterschied" in einem anderen Zusammenhang. [zurück]
12 Allerdings weist er auch auf das parallele Phänomen bei manchen Feminina hin: "Umgekehrt feminine Ausdrücke für masc. (&) nhd. er ist witwe?" (Grimm 1890: 335). [zurück]
13 Behaghel (1886) erwähnt das Genus überhaupt nicht. [zurück]
14 Wilmanns (1909: 727-728) weist wie schon Becker übrigens die These von der Entstehung des Genus der Substantive durch Übertragung der Geschlechtsbedeutung auf Unbelebtes explizit zurück und sieht die Entstehung und Ausbreitung der Kategorie an die Flexionsklasse geknüpft, ähnlich wie Brugmann, den er jedoch nicht zitiert. [zurück]
15 Vgl.: "Seitdem die Universitäten den Titel "Doktor" (als ob er eine Versteinerung wäre, von der kein Femininum gebildet werden könnte!) an Damen verleihen, liest man auf Büchertiteln: Dr. Hedwig Michaelson. Setzt man davor noch Fräulein, so hat man glücklich drei Geschlechter nebeneinander: Fräulein (sächlich) Doktor (männlich) Hedwig (weiblich). Freilich ist dabei eigentlich nichts verwunderliches. Die Verschrobenheit der Sprache ist ja nur das Abbild von der Verschrobenheit der Sache." (Wustmann 1908: 277) [zurück]
16 In diesem Sinne auch Eichler/Bünting (1976: 55). [zurück]
17 Den alten blinden Fleck zeigen auch Erben (1958, 1972), Zifonun et al. (1997). [zurück]
18 Wie bereits im Römischen Recht, vgl. "Pronuntiatio sermonis in sexu masculino ad utrum sexum plerumque porrigatur." - "Wenn in einer Bestimmtung das männliche Geschlecht genannt ist, erstreckt sie sich gleichwohl zumeist auf beide Geschlechter." Zit. nach Stickel (1988: 330), Grabrucker (1993: 87). [zurück]
19 Ein alternativer Grund für die späte Anerkennung des generischen Maskulinums durch die Grammatikschreiber mag jedoch ein rein theoriegeschichtlicher sein: Möglicherweise war es vor der Formulierung der Markiertheitstheorie nicht möglich, das Phänomen entsprechend zu erfassen. [zurück]
20 Möglicherweise als Folge seiner Bedeutung der Kollektivität bzw. Indefinitheit, vgl. Leiss (2000), Vogel (2000). [zurück]
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